Öffnungsschritte mit 19. Mai!

Mit großer Freude dürfen wir verkünden, dass ab dem 19. Mai der Schießbetrieb im Schiesszentrum Innviertel wieder aufgenommen werden kann.

Voraussetzung sind natürlich die Auflagen der Bundesregierung (FFP-2 Maske, Abstand, Einhaltung des Präventionskonzept,….).

Wir freuen uns auf euren Besuch.

 

Im Zuge der COVID-19-Öffnungsverordnung, die am 19. Mai 2021 für ganz Österreich in Kraft tritt, kommt es zu einer flächendeckenden Wiederöffnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Österreich. Grundvoraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Leben ist der Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr. Zu dieser 3 G-Regel (geimpft, genesen, getestet) zählen:

•Nachweis einer negativen Testung auf SARS-CoV-2

•Ärztliche Bestätigung über eine abgelaufene Infektion

•Absonderungsbescheid •Impfnachweis

•Nachweis über neutralisierende Antikörper

FAQ Öffnungsschritte 19. Mai 2021

Sportstätten und Freizeit Welche Regeln gelten für Sportstätten?

Sportstätten wie Fitnessstudios können unter strengen Auflagen wieder öffnen. Auch hier ist der Mindestabstand von 2 Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einzuhalten. Bei der Ausübung von Kontakt- und Mannschaftssportarten bzw. bei erforderlichen Sicherungs- und Hilfeleistungen darf der Abstand, wenn nötig, unterschritten werden. In den allgemeinen Bereichen ist eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt allerdings nicht während der Sportausübung. Pro 20 m² darf nur eine Person eingelassen werden. Diese muss die 3-G-Regel beim Betreten befolgen. Betreiber/innen von nicht öffentlichen Sportstätten müssen ein Covid-19-Präventionskonzept erstellen und eine/n Covid-19-Beauftragte/n ernennen.